AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
TDM CALL & SALES GmbH
Schmiedlstraße 1/2/Top 14
A-8042 Graz

1. Umfang und Gültigkeit

1.1. Die AGB der TDM CALL & SALES GmbH (TDM CALL & SALES) regeln alle Lieferungen und Dienstleistungen, die TDM CALL & SALES gegenüber ihrem Vertragspartner bzw. Kunden erbringt. Andere in sonstigen Schriftstücken enthaltene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder solche auf die der Kunde verweist, werden nicht Vertragsinhalt. Ihre Geltung wird für die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen, auch wenn TDM CALL & SALES nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen von diesen AGB bedürfen einer von TDM CALL & SALES und vom Vertragspartner unterfertigten Urkunde.
1.2. Änderungen der AGB sind dem Kunden mitzuteilen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich der Mitteilung der Änderung, wird die neue Fassung der AGB wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, ist TDM CALL & SALES berechtigt, einen bestehenden Vertrag zu kündigen.

2. Angebote, Leistungen, Vertragsabschluß

2.1. Leistungen von TDM CALL & SALES und deren Umfang sowie das vom Vertragspartner zu entrichtende Entgelt sind im jeweiligen Angebot der TDM CALL & SALES festgehalten. Dieses Angebot wird vorbehaltlich der Annahme durch den Kunden und der darauffolgenden schriftlichen Bestätigung durch TDM CALL & SALES Vertragsinhalt.
2.2. Angebote von TDM CALL & SALES sind frei bleibende. Der Vertrag gilt erst mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung von TDM CALL & SALES oder einer Bestätigung vom Kunden( auch per E-Mail oder per Fax möglich) als abgeschlossen.
2.3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

3. Mitwirkung und allgemeine Pflichten des Kunden

3.1. Der Kunde unterstützt TDM CALL & SALES bei der Auftragserfüllung umfassend und unentgeltlich, indem er insbesondere die zur Auftragsabwickung erforderlichen Unterlagen und Informationen TDM CALL & SALES termingerecht zur Verfügung stellt.

4. Termine

4.1. TDM CALL & SALES wird sich bemühen den Terminwünschen des Kunden nachzukommen. Zeiten, in denen der Kunde mit Mitwirkungspflichten in Verzug ist, verlängern jedenfalls die Projektdauer und verschieben etwa in Aussicht gestellte Termine; gleiches gilt für Änderungswünsche des Kunden. Entstehen TDM CALL & SALES durch vom Kunden zu vertretende Verzögerungen Mehrkosten, wird der Kunde diese ersetzen.
4.2. Da die Einhaltung von Terminen auch von Tätigkeiten Dritter abhängig sein kann, muss TDM CALL & SALES bei Verzögerungen Dritter sich das Recht einer Terminverschiebung vorbehalten, TDM CALL & SALES wird jedoch versuchen, die Einhaltung von Lieferfristen gegenüber Dritten durchzusetzen.

5. Entgelte und Zahlungsbedingungen

5.1. Das Entgelt beruht auf den im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vereinbarten Preisen. Alle von TDM CALL & SALES genannten Preise sind, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Bei Vertragsverhältnissen, welche sich über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstrecken, können vereinbarte Entgelte für Lieferungen oder Leistungen von TDM CALL & SALES den geänderten Konditionen wie Lohnkosten, Währungskursen und Rohstoffkosten angepaßt werden; Preisänderungen sind daher vorbehalten.
5.2. Zahlungen für Waren und Dienstleistungen sind prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
5.3. Bei Zahlungsverzug ist TDM CALL & SALES auch ohne Verschulden des Kunden berechtigt, die bankmäßigen Verzugszinsen sowie den Ersatz der Spesen, Kosten und Barauslagen für die zweckentsprechende Verfolgung von ihren Ansprüchen samt Mahn- und Inkassospesen, zu verrechnen.
5.4. Die Aufrechnung gegen Forderungen der TDM CALL & SALES ist jedenfalls ausgeschlossen.

6. Ausschluß der Zurückbehaltung

Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.

7. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, sofern nicht zwingend längere gesetzliche Gewährleistungsfristen bestehen; der Gewährleistungsanspruch entsteht nur dann, wenn der Kunde erkennbare Mängel anläßlich der Abnahme spätestens innerhalb einer Woche, jedoch spätestens bis einer Woche nach Projektende und sonstige später auftretende Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt hat. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen sowie substantiiert und schriftlich dokumentiert erfolgen. Bei einer gerechtfertigten Mängelrüge werden die Mängel von TDM CALL & SALES in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde TDM CALL & SALES alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.

8. Schadenersatz

8.1. TDM CALL & SALES haftet für Schäden, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
8.2. TDM CALL & SALES haftet für Schäden, die seine Gehilfen bzw. Dienstnehmer verursachen, gem. § 1313 a ABGB nur insofern, als der Schaden durch eine Handlung grob fahrlässig verursacht wurde.
8.3. Schadenersatzforderungen verjähren spätestens 12 Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde von Schaden und Schädiger Kenntnis hatte.

9. Höhere Gewalt

9.1. TDM CALL & SALES ist nicht verantwortlich, falls sie ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund von Umständen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht nachkommen kann. Der Kunde hat in solchen Fällen kein Rücktrittsrecht.
9.2. Fehlerbehebungen, die auf Grund von Fällen höherer Gewalt im Bereich des Kunden nötig werden, sind durch Pauschalentgelte nicht gedeckt.

10. Datenschutz und Geheimhaltung, Telekommunikationsvorschriften

10.1. TDM CALL & SALES verpflichtet sich und seine Mitarbeiter zur Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 14 DSG 2000 (Datensicherheit, Datensicherheitsmaßnahmen) und § 15 DSG 2000 (Datengeheimnis).
10.2. Der Auftraggeber garantiert TDM CALL & SALES, dass sämtliche an TDM CALL & SALES übergebene Daten zulässigerweise im Sinne des DSG 2000 an TDM CALL & SALES zur Verarbeitung übergeben worden sind und daß dadurch Geheimhaltungsinteressen oder sonstige Rechte der betroffenen juristischen oder natürlichen Personen in keinster Weise verletzt werden.
10.3. Sollte TDM CALL & SALES diesbezüglich von dritter Seite in irgendeiner Weise belangt oder haftbar gemacht werden, sichert der Auftraggeber TDM CALL & SALES zur Gänze Schad- und Klagloshaltung zu.
10.4. TDM CALL & SALES ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers in Referenzlisten zu verwenden und sämtliche Daten des Kunden unter Beachtung des DSG in gesetzlich zulässiger Weise zu speichern und zu verwerten.
10.5. Der Kunde verpflichtet sich, ihm übergebene Vertragsunterlagen sowie ihm überlassene weitere Unterlagen, Dokumentationen und gegebenenfalls Quellprogramme sorgfältig aufzubewahren und nicht an Dritte weiterzugeben.
10.6. Der Kunde garantiert, dass sämtliche Personen, die von TDM CALL & SALES auf Wunsch des Kunden zu kontaktieren sind, sämtliche erforderlichen Zustimmungen und Einwilligungen in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Form gemäß § 107 TKG 2003 erteilt haben. Sollte TDM CALL & SALES diesbezüglich von dritter Seite in irgendeiner Weise belangt oder haftbar gemacht werden, garantiert der Kunde TDM CALL & SALES zur Gänze schadund klaglos zu halten.
10.7. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass er bis auf Widerruf per Telefon, Fax Email, SMS etc. auch in Form von Massensendungen und auch zu Werbezwecken kontaktiert werden kann.

11. Subunternehmer

TDM CALL & SALES kann sich bei der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmer bedienen.

12. Zessionsverbot, Verjährung

12.1. Die Übertragung des Vertrages sowie die Abtretung von Rechten und die Übertragung von Pflichten ist ohne schriftliche Zustimmung von TDM CALL & SALES unzulässig.
12.2 Beide Vertragspartner können Ansprüche aus dem Vertrag nur innerhalb von drei Jahren ab ihrer Entstehung geltend machen.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ungültig sein oder ungültig werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den ungültigen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

14. Vertragsdauer bei wiederkehrenden Leistungen

14.1. Soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart ist, ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann unter Angabe von Gründen und unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum 31. Dezember jedes Kalenderjahres durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden. Es gilt das Datum des Poststempels.
14.2. Das unverzichtbare Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Handlungsunfähigkeit des jeweils anderen Vertragspartners, die Nichtbezahlung von Entgelten trotz mehrmaliger Mahnung. TDM CALL & SALES ist weiters berechtigt, den Vertrag wegen Verzug oder grober Mängel des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten zu kündigen. In diesem Fall hat TDM CALL & SALES Anspruch auf die Bezahlung aller Leistungen bis zum Kündigungszeitpunkt und auf Ersatz des entstandenen Schadens.

15. Schriftform

Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform (auch per E-mail oder Fax möglich) und müssen ausdrücklich als Änderungen des Vertrages bezeichnet sein; dies gilt auch für das Abgehen vom Formerfordernis der Schriftform.

16. Mitteilungen

Soweit im Einzelfall nicht anders geregelt, erfolgen wichtige Mitteilungen im Sinne dieses Vertrages schriftlich oder per Telefax (auch per E-mail) und sind an den Projektleiter des Empfängers zu richten und vom zuständigen Ansprechpartner bzw. Projektleiter des Absenders zu unterzeichnen.

17. Gerichtsstand und anwendbares Recht

17.1. Für die Beilegung von Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht für Handelssachen in Graz für zuständig erklärt.
17.2. Dem Vertrag liegt österreichisches Recht zu Grunde.